Sonntag, 7. März 2010

Do it yourself, sonst tut sich nämlich nichts!

Oder nur sehr langsam! Unser Fazit in Bezug auf die Planungsphase: Im Zweifelsfall erhält man schneller Antworten, wenn man die Zuständigen selbst fragt. Und wir hatten ja so einige „Zweifelsfälle“: die Versickerung, die Begrünung und die Überfahrt über den Versickerungsgraben für Regenwasser, der vor den Grundstücken in unserer Straße verläuft. Leider müssen wir in Bezug auf alle diese drei Problemfälle feststellen, dass unser Bauantrag wahrscheinlich schon um Einiges eher eingereicht worden wäre, wenn wir uns nicht auf den „Rundum-Sorglos-Service“ von Viebrock verlassen hätten.

Beispiel Versickerung: Dies ging ja einige Zeit zwischen Herrn D. (Bauantragsstellung), der mit der Gemeinde sprach, Herrn S. („Schnittstelle“ grundstücksspezifische Arbeiten) und uns hin und her. Es gab die unterschiedlichsten Lösungsansätze. Wir haben selbst recherchiert und uns die Haare gerauft. Mal wurde uns diese Lösung vorgeschlagen, mal jene. Mal schwebten größere, mal kleinere Kosten im Raum. Im Grunde genommen war man die größte Zeit nur verwirrt und genervt, weil man endlich mal zum Punkt kommen wollte.

Die Lösung für unser Problem ergab sich dann dadurch, dass wir die Nase voll hatten, und einen GaLa-Bauer engagiert haben, der dann feststellte, dass die zuletzt angedachte Lösung (die etwa 20 m lange Versickerungsmulde, die von der hinteren Grundstücksgrenze aus nach vorne verlaufen sollte), aufgrund der Beschaffenheit unseres Bodens nicht funktionieren würde. Daher erarbeiteten wir dann gemeinsam mit ihm unsere jetzige Lösung, das Versickerungsgebiet rechts vorne am Grundstück, welches mit Farnen, Gräsern und ein paar netten „Farbtupfern“ bepflanzt wird.

Paddy klärte dann noch den genauen Weg des Wassers mit dem zuständigen Ansprechpartner der Gemeinde, demzufolge wir zwar nicht (wie andere Nachbarn, was er bestritt, wir haben es aber gesehen!) das Wasser per Verrohrung aus dem Versickerungsgebiet in den Graben leiten dürfen, aber ja dafür sorgen könnten, dass es auf „natürlichem Wege“ dorthin gelangt. Also wird das Gebiet jetzt so angelegt, dass das Regenwasser, was unserem Dach dorthin geleitet wird, langsam hinüber sickert.

Diese Lösung haben wir dann Viebrock präsentiert und so in die Planung einbauen lassen.

Beispiel Überfahrt über den Versickerungsgraben: Auch hier gab es unterschiedlichste Aussagen in Bezug auf erlaubte Länge und Beschaffenheit dieser Überfahrt. Wir wollten gerne 9 m, Herr S. meinte direkt, uns würden ja sowieso nur 5 m genehmigt, Herr D. wollte dann die maximal erlaubte Länge für uns erfragen. Das tat er, bat dann aber Paddy im Endeffekt auch noch mal bei dem hierfür zuständigen Ansprechpartner anzurufen, um ihm die Problemstellung genau zu erklären. (Die Problemstellung bestand darin, dass wir gerne möglichst viel vom Graben verschließen wollten, um mehr Parkraum zu schaffen, der in unserer schmalen Straße ansonsten nicht wirklich vorhanden ist.) Also auch hier eine Verzögerung, denn dann hätte Paddy auch direkt selbst anrufen können!

Dieser Ansprechpartner wollte dann noch eine Skizze unseres geplanten Vorgartens von uns. Bekam er. Dann war er eine Woche krank, seine Vertretung machte glücklicherweise eine falsche Aussage, die sich auf Einzelcarports bezog (wir haben ja einen Doppelcarport) und schließlich erhielten wir dann ein dreiseitiges Schreiben mit einer genauen Beschreibung bzgl. Länge und Aufbau dieser Überfahrt. Die Rohrsohlenlänge darf bei zwei PKWs 9 m betragen. Das passt.

Beispiel Begrünung: Gerade dieses Thema hat doch für einige Verzögerung und Verärgerung versorgt! Generell ist es ja sowieso schon ein Scherz, dass wir derartige viel Energie in die Planung unseres zukünftigen Gartens stecken mussten, bevor überhaupt der Bauantrag gestellt wurde! Doch es scheint der Lebensinhalt und eine besondere Befriedigung der hierfür zuständigen Ansprechpartnerin zu sein, sich diesem Thema mit besonders nerviger Genauigkeit zu widmen!

Herr D. telefoniert diverse Male mit dieser Dame und überbrachte uns jedes Mal neue Aussagen: Mal mussten wir lediglich bestätigen, dass der an der hinteren Grundstücksgrenze vorhandene Lorbeer stehen bleibt (in der Satzung, die für unsere Grundstücke greift, ist eine Bepflanzung von 5 m vorgeschrieben.) Auf einmal reichte das nicht mehr, und diese Bepflanzung musste genau in unserem Lageplan skizziert werden. Zwischendurch hieß es, sie wollte jetzt aber auch noch wissen, was wir denn sonst noch alles auf dem Grundstück anpflanzen, sodass wir uns ein Wochenende lang nur mit Bäumen, Sträuchern und Stauden beschäftigen, weil wir ja sonst nichts zu tun haben! Diese Liste wollte sie dann aber irgendwie doch nicht mehr, aber auf einmal war der Lorbeer nicht mehr gut, sondern es sollten einheimische Gehölze sein.

Es war also wirklich wie während der Adventszeit: Jeden Tag findet man eine neue Überraschung vor. Nur in diesem Fall leider keine, auf die man scharf war, und schon gar keine, die einem gut geschmeckt hat!

Als Paddy nun Herrn D. fragte, was denn nun bitte nach Definition dieser Dame einheimische Gehölze wären, und Herr D. das auch nicht wusste, wurde es ihm zu bunt, und Paddy rief selbst bei ihr an. Er wies sie dann auch darauf hin, dass der ehemalige Besitzer unseres Grundstücks (unser Nachbar zur rechten Seite) diese Bepflanzung in Absprache mit der Gemeinde hatte anlegen lassen. Nützte nichts. Ihre Satzung sehe aber etwas anderes vor. Nun gut, bitte. Kurzfristig bekamen wir dann von ihr eine Liste mit einheimischen Gehölzen und haben diese in unsere Planung mit dem Hinweis aufgenommen, dass wir die Bepflanzung an dieser Stelle entsprechend anpassen.

Paddy hatte sogar noch den Nerv, die Dame ganz herzlich einzuladen, gerne später vorbeikommen zu dürfen, um sich von der Erfüllung der Auflagen zu überzeugen. Die soll mal kommen. Dann wird sie außen rum in den Garten geschleust. Ins Haus kommt die mir nicht. Könnte ja sein, dass es noch Auflagen für „innerhäusliche Begrünung“ gibt. :P

Aber hey, wir müssen dieses Thema mal positiv sehen: Jetzt müssen wir uns wenigstens nicht mehr während der stressigen Bauphase damit befassen, was wir denn genau im Garten anpflanzen wollen. ;)

Wir sagen ja nicht, dass Herr D. sich nicht bemüht hätte. Er hatte mit unseren Problemen auch genug zu tun. Es kam uns aber so vor, dass er manches Mal nicht genug nachgehakt bzw. einfach nicht die richtigen Fragen gestellt hat. Immer wenn Paddy irgendwo anrief, kamen wir ziemlich schnell zu einem Resultat, weil er klaren Aussagen verlangte und auch um kurzfristige Zusendungen notwendiger Unterlagen bat. Was dann auch klappte.

Und klar beschleunigt es auch nicht unbedingt den Prozess, wenn Herr D. dann einfach so ohne jegliche Nachricht in den Urlaub verschwindet und uns mit einigen Dingen in der Schwebe hängen lässt… Übrigens erfuhren wir auch, als Herr D. am 25.02. endlich wieder zu erreichen war, dass er nächste Woche (also vom 08.-12.03.) wieder in Urlaub gehen würde! D.h. er musste jetzt mal einen Zahn zulegen, weil wir bis dahin die ganzen Unterlagen für den Bauantrag zusammen haben mussten.

Zudem erfuhren wir dann auch noch, dass er diese Unterlagen dann noch an Herrn C. schicken musste (bei diesem hatten wir das Planungsgespräch), der dann die endgültige Einreichung vornehmen würde. Aaaaaaaaaaaaah! Könnt ihr nicht endlich mal alle in die Gänge kommen? Dieses ständige Hin und Her ist wirklich furchtbar. Wir haben Herrn D. dann darum gebeten, Herrn C. auch noch mal freundlich darauf hinzuweisen, dass er diese Angelegenheit sofort erledigen soll, schließlich ist unser geplanter Baubeginn am 19. April nicht mehr wirklich weit entfernt!

Und – oh Wunder – gestern war ein dicker Umschlag in unserem Briefkasten mit den ganzen Unterlagen, die für die Bauantragsstellung eingereicht wurden! Jetzt muss uns nur noch die Gemeinde endlich mal wohlgesonnen sein und schnell arbeiten und dann wird endlich alles gut! Wenn nicht gehen wir glaube ich vom Haare raufen zum Haare ausreißen über! Doch eigentlich haben wir ja so viel im Vorfeld geklärt und uns an wirklich jede blöde Vorschrift gehalten. Also, positiv.denken, sonst drehen wir nämlich wirklich noch durch. :)

Übrigens hatten wir auch mal wieder einen Fall aus der Kategorie „bei Viebrock erzählt man öfter mal Dinge, die so gar nicht stimmen“. Und auch diese Falschaussagen hat uns mal wieder unnötige Energie gekostet… Aber was soll man machen. Als Laie verlässt man sich auf die Aussage des Fachmanns, oder? Es ist nur leider so, dass manche Leute sich auch gerne für Fachmänner auf Gebieten halten, auf denen sie es leider gar nicht sind. Und im Endeffekt haben wir dann das Nachsehen.

Herr C. hatte uns bei unserem Planungsgespräch darauf hingewiesen, dass wir eine Baulast eintragen lassen müssen. Denn auf unserem Grundstück verläuft in 20 m Entfernung parallel zur Straße eine Baugrenze, auf welcher unser Haus mit der rechten hinteren Ecke steht. Und kurz über dieser Baugrenze, bei 22 m, macht das Grundstück einen Knick nach innen, sodass die rechte hintere Ecke zu diesem keine 3 m Abstand mehr hat.

Zum besseren Verständnis hier der betreffende Ausschnitt aus dem Lageplan:


Rina hatte ja dann deshalb auch schon mit dem Kreis gesprochen und sich das Prozedere erklären lassen und ein Formular ausgefüllt und bereits an Herrn D. geschickt. Und wir wollten den neuen Lageplan mit der eingezeichneten Baulast nun haben, um endlich unseren Nachbarn um Erlaubnis fragen zu können. Wenn er uns sein Einverständnis gegeben hätte, hätten wir dann alle noch eine Verpflichtungserklärung bei unserer Gemeinde unterschreiben müssen, um die Baulast eintragen zu lassen.

Gut, dass wir unseren Nachbarn noch nicht angesprochen hatten, sondern auf die Rückkehr von Herrn D. aus seinem Urlaub gewartet hatten, denn wie sich nun herausstellen sollte, ist die Eintragung der Baulast gar nicht notwendig. Also mal wieder viel Aufregung für nichts!

Dies erfuhren wir aber nicht von Herrn D., bei dem tanzten auch nur die Fragezeichen vor der Nase, sondern von unserem Vermessungsbüro, an das er uns verwies! Der erklärte Paddy nämlich, dass es nur darauf ankommt, dass von den Hausseiten 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze sind und man nicht den Abstand von den Hausecken diagonal zu einem Punkt vermisst. Oder wie er auch erklärte: Man muss sich das Haus wie einen Würfel vorstellen und die Seiten, die man quasi wie einen solchen ausklappen kann, auf die kommt es an. Alles klar? ;)

Was man nicht alles dazu lernt! Wissen, das man bestimmt noch häufig im Leben brauchen wird. :P

Was wir auch in der Zwischenzeit (am 25.02.) endlich erhalten hatten, war ein weiterer dicker Umschlag von Viebrock mit Bemusterungsprotokoll, angepasstem Zahlungsplan, neue Entwurfszeichnung und aktualisiertes Angebot für die grundstücksspezifischen Arbeiten (GSA). Hier auf hatten wir ja, wie bereits berichtet, auch viel zu lange warten müssen.(die Bemusterung war am 08.02.!). Dementsprechend ungeduldig sind wir dann über den Inhalt dieses Umschlags hergefallen.

Die erste Seite, die wir aufgeschlagen haben, war natürlich die neue Endsumme. Hey, gar nicht mal so schlimm! Bei den Details stellten wir dann fest, dass Frau K. zwar sehr genau war, aber dann leider Kleinigkeiten doch nicht stimmten. So war die Kostenerstattung für die Fliese aus der Family-Ausstattung nicht aufgeführt (hier sparen wir natürlich durch unseren Auswahl-Plus-Standard), die zweite Bordürenreihe in der Dusche im Gäste-WC fehlte und es war noch ein Wasseranschluss zu viel berechnet. Unser Waschbecken hat zwar zwei Wasserhähne, benötigt aber nur einen gemeinsamen Abschluss. Also im Grunde genommen nichts Wildes. Die Unstimmigkeiten fanden wir aber auch nur, weil wir sehr genau hinsahen und nachfragten. 

Leider erfuhren wir auch, dass es die SUBWAY-Duschtasse von Villeroy & Boch nicht in der Größe 90x75, die wir für die Dusche im Gäste-WC verwenden, gibt. Die vorgeschlagene Standard-Dusche gefiel uns dann nicht und wir haben uns nun für die FUTURION entschieden.

Aus dem Bemusterungsprotokoll erfuhren wir dann auch endlich, wie die Serie unserer Bodenfliesen im Erdgeschoss heißt, nämlich Terra Noble. (In der Bemusterungshalle stand nur eine Nummer, jedoch nicht der Name der Serie.) 

Hier ein Bild von Villeroy & Boch aus dieser Serie:

 

Wir haben uns allerdings für Anthrazit entschieden:


Und auch den Namen der Wandfliesen im Gäste-WC kennen wir nun: SPECTRUM.

Schaut so aus (Quelle natürlich ebenfalls V & B):


Die Farbe ist weiß-grau. V & B beschreibt es mal wieder sehr nett: "SPECTRUM verbindet die Ästhetik von Naturstein mit der Beständigkeit moderner Materialien."

Die Bordüre, die wir aus dieser Serie ausgewählt haben, nennt sich CALLIGRAPHY. Wiesu denn bluß? ;)


Ebenfalls dürfen wir vorstellen: Rainshower® Modern von GROHE – der Duschkopf, der im Badezimmer zum Einsatz kommt (Durchmesser 210 mm).

Quelle: GROHE

Ebenfalls von GROHE: Der "Drücker" fürs stille Örtchen. ;) Klangvoller Name: Skate Cosmopolitan.

Quelle: GROHE

Dieses Utensil sollte man dann vor Betätigung des Drückers nutzen. ;)
 
Quelle: emco (Serie rondo)

Schlucken musste ich (Rina) dann doch beim Aufpreis für die 3-teilige Wannenarmatur der CULT-Serie. Paddy bestand dann aber darauf, da ich ja schließlich unbedingt den Stangengriff für die Jette Joop-Haustür haben wollte. Jaja, ist ja gut…. Der Stangengriff ist allerdings eine Ecke günstiger. :P Übrigens haben wir auch gelernt: Der Trittschutz an der Haustür heißt Wetterschenkel. Wie nett. ;)

Unsere Fliesenskizzen sind auch richtig aufgenommen worden, also gut, dass wir uns die Mühe gemacht hatten. Trotzdem werden wir diese nachher zur Sicherheit noch mal im Bad aufhängen, wenn der Fliesenleger anrückt und am besten selbst noch mal mit ihm sprechen. Doppelt gemoppelt hält besser. ;) Aber bis dahin dauert es ja leider noch. Mittlerweile können wir es kaum noch erwarten, dass es endlich los geht!

Die neue Entwurfszeichnung hielt leider zwei Überraschungen für uns bereit: Unser Außenwasserhahn war auf einmal in unserem Schuppen gelandet. Das geht natürlich gar nicht! Vorher war er noch zwischen Schuppenaußenwand und HWR-Fenster gequetscht, aber anscheinend waren die Wände des Schuppens vorher zu dünn eingezeichnet. Anhand der Carport-Zeichnungen, die wir Viebrock aber in der Zwischenzeit übergeben hatten, stellte Viebrock aber nun fest, dass wir uns ein „richtig dickes Ding“ hinstellen lassen und jetzt war der Platz wohl zu knapp. Aber einfach in den Schuppen… Neeee! Zudem wird der Schuppen an allen Seiten mit Holz verkleidet sein.

Auf der anderen Seite neben dem HWR-Fenster steht nun das Außenluftmodul unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe, also kann der Wasserhahn dort auch nicht hin, also haben wir ihn nun kurzerhand an die andere Hausseite verschieben lassen, da dort die Wasserleitungen der Küche verlaufen.

Und auch bei der Zeichnung zeigte sich, dass man wirklich ganz genau hinschauen muss: Wir hatten Frau K. die aktuellen Installationspläne unserer Küche geschickt, die ja noch mal angepasst werden mussten, da unser Küchenstudio 30 cm zu schmal geplant hatte. In diesen neuen Plänen hatte das Küchenstudio aber das Küchenfenster ganz seltsam eingezeichnet und daher baten wir Frau K. dies einfach zu ignorieren. Wichtig sei einfach, wie bereits bekannt, dass zwischen Fenster und rechter Wand mindestens 90 cm Platz sein müssen. Daher sollte das Fenster seine aktuelle Position beibehalten. Also war unsere deutliche Botschaft: Bitte so lassen, wie es jetzt ist!

Aus unerfindlichen Gründen verstand Frau K. das aber falsch, nämlich so: Zwischen Fenster und Wand sollen genau 90 cm Platz sein. Äh…. nö! Man fängt ja dann auch schon an, am eigenen Verstand zu zweifeln, aber ich (Rina) habe extra noch mal nachgeschaut, in der E-Mail an Frau K. steht Schwarz auf Weiß das Wort „mindestens“. Nebst der Bitte, die Fensterposition einfach so zu belassen wie bisher. Also eigentlich mit doppelter Sicherung erklärt. Vielleicht war das zu viel des Guten? ;)

Die erneut angepasste Zeichnung war nun in den Bauantragsunterlagen dabei. Wir tapezieren bald die Wände mit unseren verschiedenen Versionen. ;)

Leider standen wieder die Größe der einzelnen Räume sowie auch die Gesamtgröße nicht in der Zeichnung. Hierum hatten wir ja gebeten, um endlich zu wissen, wie groß unser Haus denn nun genau nach der Drempelerhöhung um 10 cm ist. Auf Nachfrage, warum diese Angaben denn wieder nicht ergänzt wurden, wurde uns erklärt, dass wir diese dann aus den Berechnungen des Bauantrags entnehmen könnten. Na toll, also wieder warten… Inzwischen kennen wir die neue Größe: Unser Haus ist nun 158,7 m² groß, also haben wir durch die Drempelerhöhung um 10 cm grandiose 0,9 m² hinzugewonnen. ;) Na ja, die Drempelerhöhung hat ja ganz andere –Vorteile.

Ein weiteres kleines Ärgernis war das aktualisierte GSA-Angebot. Wir erinnern uns: Herr S., unser Ansprechpartner (?) für die GSA, wollte uns ja erst noch nicht mal ein neues Angebot erstellen! Laut seiner Aussage würde der Kontrollschacht, den wir in der Überfahrt über den Versickerungsgraben fürs Regenwasser einbauen lassen müssen, ja „bloß 600 bis 700 Euro kosten“. Wir bestanden trotzdem darauf und was war nun? Die Position war auf einmal doppelt so teuer! Vielleicht wird der Schacht von Hand gemeißelt?! Ach ja, wozu noch darüber ärgern. Wenn überhaupt ärgert uns mehr diese lapidare Aussage von wegen, das wären ja bloß Peanuts und noch nicht mal das stimmte dann.

Aufgrund dieser ganzen neuen Unterlagen konnten wir jetzt aber wenigstens noch mal den Taschenrechner zücken und noch mal durchrechnen, was wir denn nun endgültig für unser neues Zuhause (inklusive Grundstücksarbeiten und Gartenherrichtung) bezahlen dürfen. Und hoffen, dass es nun dabei bleibt. :) Die Grundschuld auf unserem Grundstück haben wir nun jetzt jedenfalls endlich entsprechend eintragen lassen können.

Inzwischen sind auch die nächsten Rechnungen eingetroffen: Vom Vermesser, vom Notar für die Eintragung der Grundschuld und die erste Rate von Viebrock. Der erste große Betrag also nach dem Grundstückskauf!

Im Vergleich zu dieser Rechnung fällt übrigens eine weitere richtig putzig aus: Die Grundsteuer für unser unbebautes Grundstück beträgt 60 €. Zahlbar in 4 Raten, also pro Quartal 15 €. Die werden wir wohl noch von unserem Taschengeld abzweigen können. ;)

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