Samstag, 23. Januar 2010

Die ersten dunklen Wolken am Bauhimmel

Am 11.01. waren wir mal wieder mit unserer Viebrock-Beraterin Frau G. verabredet, da wir noch ein paar offene Fragen hatten, z. B. wann wir denn nun endlich das Bodengutachten bekommen und was wir eigentlich in nächster Zeit zu tun haben und wie überhaupt der zeitliche Ablauf aussieht (wann würden z. B. die grundstücksspezifischen Arbeiten durchgeführt werden).

Ein bisschen verunsichert hatte uns auch die Bemerkung von Herrn D. von Viebrock (er kümmert sich um die ganze Bauantragstellung), der zu unserem Vermesser meinte, nachdem wir diesen beauftragt hatten und dieser deswegen Kontakt mit Viebrock aufnahm, „dass das ja jetzt eh alles noch ein bisschen dauern würde“. Das „bisschen“ wollten wir gerne geklärt haben, denn soooo lange dauert es nun auch nicht mehr bis zum Baubeginn und der Bauantrag braucht ja schließlich auch noch seine Zeit.

Noch gut gelaunt und voller Vorfreude aufs Bauen aufgrund des Besuchs im Musterhauspark, wurde Patrick an diesem Tag von einem Anruf von Herrn D. verwirrt, da dieser fragte, wann denn unser Bodengutachten endlich durchgeführt würde. Wir staunten natürlich nicht schlecht, dass er nicht wusste, dass dieses bereits vor 2 Monaten erfolgt war. Wir erfuhren, dass jeder Kunde bei Viebrock eine sogenannte Projektinfo inklusive Kundennummer hat und in unserer Projektinfo war rein gar nichts zum Bodengutachten hinterlegt. Herr D. brauchte die Infos aus dem Bodengutachten u.a., weil er mit der Gemeinde die Art der Versickerung und die Lage der Zisterne etc. klären musste. Zudem wusste er auch nicht, dass wir schon ein Angebot der Firma P. über Arbeiten am Grundstück erhalten hatten. Dies hatte Frau G. uns ja weitergeleitet und auch dieses hätte eigentlich in der Projektinfo sein müssen. Aber dort war noch nicht mal das Vorabangebot über diese Arbeiten von Herrn S. von Viebrock (er war bei der Bohrung für das Bodengutachten anwesend), das wir schon einen Tag nach dem Bodengutachten erhalten hatten, welches aber eben noch nicht auf der Auswertung desselben beruhte.  Es sollte uns lediglich als Grundlage dienen, um die zu erwartenden Kosten abschätzen zu können, da auf unserem Grundstück eben mehr Boden als gewöhnlich ausgetauscht werden muss.
Alles sehr, sehr merkwürdig. Herr D. versprach, nachzuforschen, wo diese Infos abgeblieben sind und warum sie nicht ordnungsgemäß zugeordnet waren.

Mit gemischten Gefühlen fuhren wir also zum Termin mit Frau G. und hofften, dass sie vielleicht Licht ins Dunkel bringen kann. Der Rest unserer Freude vom Vortag verflog allerdings sehr schnell - und zwar gründlich. Es stellte sich nämlich heraus, dass es ein sehr dummes und teures Missverständnis gegeben hatte. Das Missverständnis hat eindeutig Viebrock zu verschulden, aber von dieser Tatsache haben wir leider gar nichts.

Frau G. erzählte uns, dass Herr D. bereits mit ihr gesprochen hatte und man stellte fest, dass die Unterlagen nicht in unserer Projektinfo waren, weil wir zum Zeitpunkt des Bodengutachtens noch keine Kundennummer hatten, da noch kein Vertrag abgeschlossen war (das taten wir ja erst einen Tag danach!), und daher hatte man die ganzen Unterlagen wohl nicht zuordnen können. Einfach großartig! Jedenfalls hatte man uns daher erst an diesem Tag (11.01.) aufgrund der Nachforschungen von Herrn D. die Unterlagen aus November richtig zugeordnet. Da fragt man sich doch, wo diese Sachen in der Zwischenzeit waren. Ablage U für Unbekannt?!
Aufgrund dieser Tatsachen hatten wir auch immer noch nicht das Bodengutachten erhalten. Das druckte uns Frau G. nun aus. Natürlich sagt das Gutachten einem Laien nicht viel, aber man hat wenigstens mal etwas in der Hand. Zudem braucht man diese Informationen ja schon allein, um theoretisch ein Gegenangebot einholen zu können.

Außerdem erzählte Frau G. plötzlich, eine Dame von Viebrock hätte dann auch noch bei ihr angerufen, dass ja deshalb auch das verbindliche Angebot (nach Auswertung des Bodengutachtens) von Herrn S. für die grundstücksspezifischen Arbeiten (GSA) noch nicht an uns rausgegangen sei und ob man das denn dann nun an uns verschicken könne. Wir schauten uns an und verstanden nur noch Bahnhof. Denn wir hatten ja ein Angebot für die GSA, von der Firma P., die so unheimlich lange gebraucht hatte.

Wir also: „Aber wir haben doch jetzt endlich das Angebot der Firma P. vorliegen, worauf wir so lange gewartet haben, das Angebot von Herrn S. diente doch nur zur Orientierung.“ Und Frau G. dann: „Nein, das haben sie falsch verstanden. Die beiden Angebote müssen zusammen gerechnet werden, denn das von der Firma P. sind nur zusätzliche Arbeiten, die wir selbst nicht leisten.“ Stille im Raum und blankes Entsetzen. Wir haben Frau G. dann darauf hingewiesen, dass das an uns aber ganz anders kommuniziert wurde, nämlich vom Sinn her so: „Das Angebot von Herrn S. ist nur vorab ohne Ergebnis der Bodenprobe, damit Sie die Kosten ungefähr abschätzen können. Wir holen jetzt für Sie ein Angebot für diese Arbeiten von der Firma P. ein.“ Was versteht man daraus? Das Angebot der Firma P. umfasst die notwendigen GSA und es ist das einzige Angebot für diese Arbeiten!!

Im Vorabangebot von Herrn S. stand auch eindeutig, dass dies nicht verbindlich ist, da vor Auswertung des Bodengutachtens erstellt. Ein zusätzliches Problem war, dass in diesem Angebot keinerlei Mengen- oder Längenangaben standen. Im Angebot der Firma P. dann schon und Frau G. erklärte uns, dass diese Menge des Bodenaushubs aber viel zu wenig sei und es sich nur um den Aushub für Zisterne, Verrohrung etc. handelt. Ja, woher sollen wir denn als Laie wissen, wie viel Kubikmeter Erde ausgetauscht werden müssen, zumal wir keine Vergleichsmöglichkeit hatten und uns das Bodengutachten eben auch nicht vorlag?! Natürlich hatten wir uns, wie schon in einem anderen Eintrag erwähnt, gewundert, dass das Angebot der Firma P. niedriger war als das von Herrn S., obwohl es auch schon die Zisterne und die Abwasserpumpe, die wir benötigen beinhaltete. Aber das hätte nach Auswertung der Bodenproben ja durchaus möglich sein können. Denn es hätte ja sein können, dass das Ergebnis doch besser ausgefallen war als nach erstem Anschein vermutet. Woher sollten wir also wissen, dass wir beide Angebote für die Grundstücksarbeiten zusammen rechnen sollten?

Glücklicherweise sind wir bei unserer Finanzierung großzügig gewesen und hatten mehr Geld für die GSA eingeplant, als Viebrock ohnehin standardmäßig in ihrer Nebenkostenkalkulation vorsieht, doch damit kamen wir jetzt natürlich allein nicht hin. Schöner Mist! Glücklicherweise sah Frau G. dann noch nach erneutem genauen Lesen, dass im Angebot der Firma P. schon ein paar Positionen enthalten waren, die ebenfalls in der Viebrock-Kalkulation vorhanden sind, und da wir diese Nebenkosten ja schon eingeplant hatten, konnten wir diese Positionen dann noch von der Gesamtsumme für die GSA abziehen. Aber trotzdem war dann immer noch zu wenig Budget für diese Position in unserer Finanzierung vorhanden.

Tun konnten wir in diesem Moment nichts außer höflich, aber sehr deutlich unseren Unmut zu äußern. Wir müssen jetzt die Bemusterung abwarten und wenn wir dann endlich alle Kosten zusammen haben, sehen wir weiter. Die Stimmung ist natürlich erst mal gedrückt und das Vertrauen in Viebrock hat die erste dicke Delle. Frau G. hat sich zwar während des Gesprächs sehr bemüht und alle Hebel in Bewegung gesetzt und mit zig Ansprechpartnern gesprochen, um alles zu regeln und in Erfahrung zu bringen. Und Herr S. rief sogar noch von zu Hause (er hatte gerade Urlaub) an, aber der Schlamassel bleibt.

Im Angebot der Firma P. war zwar übrigens die Zisterne eingeplant, allerdings nicht die notwendigen Anschlüsse für deren Verwendung! Was merkwürdig war, da die Firma P. ja extra noch bei Viebrock die Informationen über die Lage unserer Hausanschlüsse eingeholt hatte. Herr S. erklärte uns dann auch noch, was es zusätzlich kosten würde, die Zisterne für die Nutzung für Waschmaschine und Toilette anzuschließen (dies hatte die Firma P. entgegen unserer Wünsche vergessen) und riet uns sowieso eher davon aus verschiedenen Gründen ab, sodass wir dies hauptsächlich wegen der Kosten jetzt auch verworfen haben, und die Zisterne jetzt nur für die Gartenwässerung nutzen wollen.

Jedenfalls wurde uns versprochen, dass das GSA-Angebot von Herrn S. nun direkt am nächsten Tag (Dienstag, 12.01.) an uns rausgehen solle und wir es dann am Mittwoch endlich vorliegen haben. Noch mal zur Info: Nach über 2 Monaten! 

Das Angebot kam dann übrigens am 15.01. (Freitag) bei uns an. So viel dazu! Und es war auch erst am 14.01. ausgestellt worden! Als wir u.a. deswegen am Mittwochabend noch einmal bei Frau G. angerufen hatten, war die etwas lapidare Aussage auf unsere Feststellung, dass wir noch immer keine Post von Viebrock haben, dass es dann eben morgen ankommen würde. Anscheinend gehen wir Frau G. langsam auf die Nerven, was uns schon sehr enttäuscht, da sie sonst immer so über engagiert war. Und da Viebrock gerade so einen Bock geschossen hat, erwarten wir auch, dass das GSA-Angebot pünktlich bei uns ankommt und sich Viebrock jetzt mal ein bisschen ins Zeug legt! Ein Wort der Entschuldigung ist übrigens bis heute nicht gefallen…

Zu unserem Ärger enthielt das GSA-Angebot wieder keine Mengenangaben und die Position für die notwendige Überfahrt und Verrohrung des Versickerungsgrabens vor unserem Grundstück war auch zu gering angelegt (nur 6 m hatte uns Frau G.  bereits gesagt, wir wollten 9 m.) Ergo: Der Urlaub von Herrn S. ging bis zum 15.01., also würden wir ihn am 18.01. anrufen.

Der größte Witz war aber, dass im Begleitschreiben zum GSA-Angebot der neue Werkvertrag mit beilag, in welchem diese Kosten ergänzt worden waren, mit der Bitte, eine Version doch bis zum 25.01. unterschrieben zurückzuschicken. Wir warten über 2 Monate auf das Angebot und dann setzt man uns die Pistole auf die Brust?! Da muss man schon ein paar Mal durchatmen, um ruhig zu bleiben.

Übrigens: Die Bemerkung von Herrn D. „dass das ja jetzt eh alles noch ein bisschen dauern würde“, erklärte uns Frau G. mit: Er hätte damit gemeint, dass unsere Bemusterung und das Planungsgespräch ja erst am 08.02. sind. (Also einige Wochen nach Beauftragung des Vermessers.) Und erst dann geht es ja los mit der Bauantragsstellung. Herr D., sagen sie doch gleich, dass sie das mit „ein bisschen“ meinen.

Da wir aber sowieso gerade beim Thema Termine und zeitlicher Ablauf waren, fragten wir Frau G. direkt noch einmal, wann denn nun genau die 3-wöchigen Werksferien von Viebrock wären. Wir wussten schon vor Vertragsschluss, dass es diese Werksferien gibt und sie irgendwann im Sommer sind, aber Frau G. hatte uns immer versichert, dass unser Haus auf jeden Fall vorher fertig gestellt würde. Trotzdem wollten wir es jetzt aber einmal genau wissen, also schaute sie nach und sagte nun, dass die Werksferien in der 28.-30. KW wären (vom 12.07. bis 30.07.).

Also stellte sich so auf einmal heraus, dass die Fertigstellung nicht vor den Werksferien erfolgen wird! Zur Erinnerung: Baubeginn ist in der 16. KW, also ab dem 19.4.2010. Somit liegt der 19.07. (also der Tag genau nach unserer Bauzeit von 3 Monaten) mitten in den Werksferien. *grrrrr* Frau G. schaute dann auch noch mal in unsere Projektinfo und bestätigte, dass die Fertigstellung unseres Hauses für die 31. KW und die Bauabnahme für die 32. KW geplant sei. Auf unseren Hinweis, dass uns das aber anders gesagt worden wäre, ging sie gar nicht ein, obwohl wir sogar noch so höflich waren und nicht gesagt haben, dass sie uns das aber mehrfach anders gesagt hat!

Mittlerweile wurde uns dieser zeitliche Ablauf auch als Begleitschreiben zum GSA-Angebot zugeschickt. Ändern können wir hieran nichts, aber auch diesen Punkt werden wir beim Planungsgespräch ansprechen und unseren Unmut äußern. Zwar ändert sich nichts an unseren bisherigen Plänen (wir haben ab Mitte August 2 Wochen „Bau-Urlaub“ zum Laminat verlegen und Tapezieren / Streichen geplant) und wir können ja auch in den Werksferien schon am Haus arbeiten, da der Estrich schon nach ca. 2 Monaten fertig ist und innerhalb dieses Zeitraums dann trocken genug sein wird, aber es geht einfach ums Prinzip! Lehre aus der ganzen Sache leider: Man muss sich wirklich jedes kleine Detail direkt schriftlich geben lassen und nicht auf die Meinung anderer Menschen vertrauen und seien sie auch noch so nett. :(

Kleiner Lichtblick noch während des Gesprächs mit Frau G.: In unserem Werkvertrag war bisher ein falsches Modell der Jette Joop-Haustür eingeplant gewesen, was wir nun berichtigen ließen, und dabei stellte sich heraus, dass unser Modell nur die Hälfte kostet! Ein kleiner Lichtblick wenigstens.

Als wir dann erwähnten, dass wir am Vortag in Bad Fallingbostel gewesen waren, und dass die Innentüren aus dem WOHNIDEE-Haus ja jetzt inklusive wären und wir uns darüber freuen würde, meinte Frau G., dass wir das dann mal sehen müssten. Sie würde aber ein gutes Wort für uns einlegen, dass diese Position in unserem Werkvertrag korrigiert  werden würde. Denn wir hätten sie ja schon eingeplant, als sie noch nicht inklusive waren.
Äh… Halllo?!? Was ist das bitte für eine Logik? Wenn wir nicht so früh alles bis ins Detail eingeplant hätten, um die Finanzierung besser kalkulieren zu können, hätten wir die Türen doch sowieso erst bei unserer Bemusterung am 08.02. ausgewählt. Nun sollen wir also für vorausschauendes Denken bestraft werden? Das kann ja wohl nur ein schlechter Scherz sein! Klären können wir auch das erst bei der Bemusterung, aber da kann es nur eine Entscheidung zu unseren Gunsten geben, alles andere wäre lächerlich und inakzeptabel. Aber wenn alle Stricke reißen, wissen wir schon, wo wir uns die Türen selbst besorgen können und was uns das kosten würde. Alles muss man sich nun mal auch nicht gefallen lassen.

Wo wie gerade beim Thema Finanzierung sind: Das Angebot der Firma P. hatten wir übrigens nur ausnahmsweise erhalten, so erfuhren wir. Normalerweise gehen diese Angebote erst nur an Viebrock, und Viebrock holt dann zunächst Alternativangebote für uns ein. Auch diese Vorgehensweise fanden wir ein wenig komisch. Wieso holt man nicht direkt mehrere Angebote ein? Und zudem: Wann hätten wir denn dann endlich gewusst, was wir für die Arbeiten am Grundstück komplett hätten einplanen müssen? Oder anders gefragt: Wann sollen wir uns bitte um die Finanzierung kümmern? Einen Monat vor Baubeginn? Zumal wir über die KfW gehört hatten, dass das ganze Prozedere gerne mal etwas länger dauert.

Damit war der Spaß aber leider noch nicht vorbei… Herr D. kam jetzt richtig in Schwung, denn er hatte ja endlich die Informationen, die er für seine Arbeit benötigt (das hätte ihm auch mal vorher auffallen können…). Das muss man Viebrock wieder lassen: Wenn sie etwas tun, dann reißen sie sich ein halbes Bein aus. Patrick kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft er in den letzten Tagen mit Herrn D. telefoniert hat, weil dieser immer sofort anrief, wenn er etwas Neues in Erfahrung gebracht hatte. Und wir sind schon sehr dankbar, dass wir uns nicht wegen der ganzen Formalitäten mit den Ämtern auseinander setzen müssen. Das ist wirklich ein absoluter Pluspunkt bei Viebrock, dass man eine Vollmacht für die Erledigung des ganzen „Behördenkrams“ ausstellen kann und einfach über den aktuellen Status auf dem Laufenden gehalten wird und ab und zu ein paar Entscheidungen treffen muss.
Wann sollten wir uns auch um all das kümmern? Tagsüber müssen wir arbeiten und wenn wir zu Hause sind, haben die Ämter längst dicht. Zudem gibt es in Leopoldshöhe, obwohl die Stadt doch recht klein ist, für alles und nichts verschiedene Ansprechpartner, sodass Herr D. bestimmt auch seinen Spaß gehabt haben wird.

Bei einem dieser Gespräche  mit Herrn D. stellte sich dann auf einmal heraus, dass wir unser Carport doch nicht so bauen lassen können, wie geplant. Auf unserem Grundstück verläuft in Höhe von 20 m (von der Straße aus gesehen) eine Baugrenze, d.h. man darf eben nur bis maximal zu dieser Höhe bauen. Die erste Planung von Viebrock sah entgegen unserer geäußerten Wünsche vor, dass das Haus 3 m Abstand zu dieser Baugrenze hält. (Wir hatten beim Bodengutachten schon über diese Baugrenze gesprochen und ausdrücklich gesagt, dass das Haus auf der Baugrenze abschließen soll.) Diese Platzierung hätte bedeutet, dass der Carport quasi genau an der Straße geendet hätte, was wohl so nicht gewollt / erlaubt ist.

Wir hatten dann erst noch einen Hoffnungsschimmer, dass der Platz doch unserer Auffassung nach reichen würde, wenn das Haus wie gewünscht, 3 m weiter nach hinten, also an die Baugrenze, gesetzt wird. Diese Platzierung wurde uns von der Stadt Leopoldshöhe auch glücklicherweise genehmigt.

Dann hätte es also so ausgesehen:


Der kleine Teich, den man im Lageplan eingezeichnet sieht, wird natürlich noch zugeschüttet. Vorm Grundstück sieht man den Versickerungsgraben, der durch die ganze Straße läuft. Die Zisterne wollen wir anders als hier eingezeichnet hinterm Haus platzieren, was ja mehr Sinn macht, wenn man damit die die Bewässerung des Gartens sichern möchte, der sich ebenfalls hinter dem Haus befindet.

Im Lageplan sieht man auch wie wir den Carport geplant hatten: Es schließt ein Schuppen an, der L-förmig ums Haus läuft. (Der Schuppen beginnt in etwa zwischen der roten und blauen Linie.)

Doch hier machte uns nun die Stadt Leopoldshöhe einen Strich durch die Rechnung und zwar der Herr vom Kreis, der sich schon bei der Planung der Hausgröße aufgrund der Bebauung im Außenbereich (siehe erster Artikel dieses Blogs) so umständlich angestellt hatte. Begründung: Der Carport wäre auch so noch zu nah an der Straße, da man eventuell irgendwann mal einen Bürgersteig in der Straße verlaufen lassen wolle.

Ihr müsstet die Straße kennen, um zu wissen, was das für ein Quatsch ist! Sie ist so schmal, dass sich ein Auto an den Rand quetschen kann, damit noch eins durchfahren kann. Wo soll denn da bitte noch ein Bürgersteig hin?! Außerdem ist die Straße eine Sackgasse mit ein paar Häusern, drum herum sind Felder, es gibt also auch keinen starken Fußgängerverkehr, also was soll das? Aber man muss ja alle Eventualitäten mit einplanen, schon klar… Ämterlogik!

Jedenfalls haben wir dann ganz schnell unserem Carporthersteller Bescheid gesagt, dass der Schuppen jetzt doch nicht mehr L-förmig ist, sondern nur neben dem Haus ist, und dass das Carport direkt an der Hauswand endet, damit er noch kurzfristig das Angebot sowie die ganzen Unterlagen für die Bauantragsstellung umändern konnte, da wir am 16.01. mit ihm auf der Messe „Haus-Garten-Touristik“ in Bad Salzuflen verabredet waren, um den Vertrag abzuschließen. Natürlich kostet unser Carport dann weniger, aber da wir jetzt noch einen zusätzlichen Geräteschuppen im Garten benötigen, um auch alles unterbringen zu können, ist das Geld quasi nur auf eine andere Position verschoben.

Der angepasste Plan sieht nun übrigens so aus:


Aber auch hier war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Vor Wochen schon, beim Erstkontakt mit Herrn D., als es um die besagte Beauftragung des Vermessers ging, hatte dieser erwähnt, dass wir uns ja noch Gedanken um die Versickerung auf unserem Grundstück machen müssten. Er klärte uns, dass es eine Mulden- und eine Rigolenversickerung gäbe und wo die Unterschiede aus Sicht von Technik und Kosten liegen. Rigolenversickerung ist um Einiges teurer. Er hatte damals auch angedeutet, dass man hierfür vielleicht noch mal einen separaten Termin vereinbaren müsse, wir hatten aber hierzu nichts mehr von ihm gehört.

Wen die Versickerungsthematik interessiert, der kann hier nachlesen und sich Arbeitsablauf und Beispiele anschauen:

www.emscher-regen.de/bewirtschaftungsarten/rigolenversickerung.php

Als wir bei Frau G. waren, sprachen wir die offene Frage der Versickerung ebenfalls an, und sie las irgendwo innerhalb der ganzen Infos in unserer Projektinfo etwas von Muldenversickerung. Was uns natürlich freute, aber leider nicht lange. Denn Herr D. verkündete uns nun, wir müssten auf jeden Fall Rigolenversickerung zum Einsatz bringen, unser Boden wäre für die Muldenversickerung viel zu schlecht. Na toll, wieder Mehrkosten!

Dann begann auch noch eine Diskussion, welches System wir genau zum Einsatz bringen. Für eine Rigolenversickerung kann man nämlich u.a. Sickerkästen, Sickeriglus oder Sickertunnel zum Einsatz bringen. Herr D. schickte uns Informationen, wir recherchierten selbst, aber so richtig kamen wir nicht weiter, denn es ist nun mal so, dass wir die Laien sind und eigentlich sollte es gar nicht unsere Aufgabe sein, dass wir uns mit dieser ganzen Thematik so intensiv befassen. Viebrock (oder ein von ihnen beauftragter Dienstleister) soll uns sagen, was die beste Lösung für uns ist und gut ist!

Am 18.01. konnten wir nun endlich Herrn S. erreichen. Er erklärte uns nun erst mal, wieso denn keine Mengenangaben im GSA-Angebot enthalten waren: Wir könnten doch damit sowieso nichts anfangen. Das stimmt allerdings. Daher gab er den Hinweis, dass 30 m³ ca. 3 LKW-Ladungen entsprächen. Das konnten wir uns dann vorstellen.

Er sagte außerdem, falls wir diese Angaben gerne für ein Gegenangebot hätten, wäre das überhaupt kein Problem, wir könnten dem externen Dienstleister sogar gerne seine Telefonnummer geben, er gäbe dann alle wichtigen Infos weiter (Höhenplan etc.). Das kam schon mal gut an.
Wichtig zu wissen ist aber, dass es einen entscheidenen Vorteil hat, Viebrock die GSA durchführen zu lassen: Das Angebot von Viebrock ist ein Festpreisangebot, d.h. teurer kann es nicht werden, selbst wenn überraschend ein riesiges Loch im Boden gefunden würde, das zusätzlich aufgefüllt werden müsste, müsste Viebrock die Kosten hierfür tragen, nicht wir.
(Wir haben übrigens mit Hilfe unserer allzeit hilfsbereiten Maklerin Frau Wermter ein Gegenangebot eingeholt und es war nicht günstiger.)

Überhaupt nicht erfreut war Herr S. übrigens darüber, dass Frau G. uns aus unserer Projektinfo die m³-Zahlen für Bodenabfuhr und anschließende Bodenauffüllung vorgelesen hatte. Denn die Zahlen im System bezögen sich auf Werte im festen Zustand und im lockeren Zustand hätte der Boden natürlich mehr Volumen. Einleuchtend. Herr S. ärgerte sich und meinte, die Berater von Viebrock hätten von diesen Dingen keine Ahnung und sollten dementsprechend auch nicht ungefiltert und ohne notwendige Erklärung diese Informationen raus geben. Herr S., da stimmen wir ihnen zu!

Er war auch überrascht, dass wir das Bodengutachten erhalten hatten. Laut seiner Aussage erhalte man dieses inklusive Erläuterung erst vom Bauleiter. Merkwürdig nur, dass Frau G. so verwirrt war, dass wir das Bodengutachten immer noch nicht erhalten hatten. Zitat: „Das gibt’s doch gar nicht!“ Darauf kann sie doch eigentlich auch nur kommen, weil sie den Ablauf bei anderen Kunden anders kennt?! Rätsel über Rätsel…

Auf unseren Hinweis hin, dass wir gerne mehr Meter als im Angebot mit einer Überfahrt und Verrohrung versehen hätten, bremste Herr S. gleich und meinte, dass das Herr D. mit der Gemeinde klären müsse, weil oft sogar nur 5 m erlaubt seien. Die nächste Hürde. *ächz*

Als nächstes kamen wir auf die Versickerung zu sprechen. Er fing schon an, die verschiedenen Versickerungsarten zu erklären, woraufhin wir unterbrachen und ihm mitteilten, dass unsere Info von Herrn D. Rigolenversickerung lautete und wir sogar schon die erforderliche Länge und Breite für den Versickerungsgraben wüssten. Herr S. meinte dann, das müsste man aber noch mal besprechen, denn die Kosten müssten ja für uns in einem erträglichen Maß gehalten werden und er versprach, selbst mit Herrn D. zu sprechen.

Anschließend haben wir dann bei Herrn D. angerufen und ihn gebeten, wegen der maximal möglichen Länge der Überfahrt und Verrohrung nachzuforschen. Auch dafür gibt es natürlich einen speziellen Ansprechpartner in unserer zukünftigen Gemeinde. Und dies ist ein Mensch von einer ganz speziellen Sorte. Zitat: „Bevor ich hier war, haben in ihrer Straße ja alle ganz wild gebaut. Das gibt es mit mir jetzt nicht mehr.“ Also ein kleiner Paragraphenreiter…. Aaaaaaah! Jedenfalls mussten wir für ihn einen Plan von unserem Haus, Carport und angedachten Vorgartengestaltung erstellen (Photoshop sei Dank ging das recht schnell) und ihm so begründen, warum wir denn nicht nur vor unserem Carport den Graben verschließen wollen, sondern noch ein Stückchen weiter. Weil die Straße eben so schmal ist und wir möglichst viel Parkraum auf unserem Grundstück schaffen wollen/müssen. Antwort steht noch aus, aber hoffen wir mal das Beste!

Herr S. und Herr D. besprachen sich dann wie angekündigt und auf einmal rief Herr D. bei Paddy an, dass wir jetzt wohl doch Muldenversickerung einsetzen könnten. Äääääh ja… Inzwischen wollen wir auch gar nicht mehr verstehen, wieso. Für uns war die Nachricht positiv, weil sie Kosten spart. Es ist zwar von einer 20 m langen Mulde die Rede, wo man dann erst denkt, wo die bitte hin soll und wie das denn auf dem Grundstück aussieht. Aber nach einigem Googlen hatten wir dann rausgefunden, dass man diese Mulden nett bepflanzen kann und man sie dann gar nicht mehr als störend wahrnimmt und die Bepflanzung bei richtiger Auswahl die Leistung der Mulde durchaus noch steigern kann. Also werden wir sie wahrscheinlich entlang der Grundstücksgrenze platzieren. Aber mal sehen. Da müssen die Fachmänner ran. Und vielleicht kommt ja auch alles wieder ganz anders. Wir nehmen es mittlerweile mit Galgenhumor…

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen